Netzanschluss
Der Netzbetreiber Netzwerke Saarlouis GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Netzwerke Saarlouis GmbH zur NAV.
Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Ergänzende Bedingungen nach NAV
Technische Mindestanforderungen Netzanschluss
Hier können Sie Ihren zuständigen Anschlussnetzbetreiber finden:
Niederspannung
Technische Anschlussbedingungen Niederspannung (TAB NS) Ausgabe 2024
Begründung zu den Ergänzungen in den „Erläuterungen des VEWSaar e.V. zur TAB Niederspannung“ laut §19 EnWG
Mittelspannung
Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung (TAB MS) VEW Saar Ausgabe 2024
Informativer Anhang der NWSLS zur TAB MS
Begründung der Ergänzungen §19 EnWG der TAB MS VEWSaar e.V.
Begründung der Ergänzungen §19 EnWG des informativen Anhangs NWSLS der TAB MS
Ab dem 27. April 2019 sind die beiden Richtlinien „TAB Mittelspannung 2008“ sowie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ einschließlich der 4. Ergänzung außer Kraft und durch die VDE-AR-N 4110 in der aktuellen Fassung ersetzt. Ergänzend zur aktuellen VDE-AR-N 4110 sind die Konkretisierungen der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. sowie der informative Anhang zur TAB der Netzwerke Saarlouis GmbH anzuwenden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Netzabteilung Strom (Herrn Steven Rink, Telefon 06831 9596-529, srink@swsls.de oder Herrn David Roth, Telefon 06831 9596-463, droth@swsls.de).
Technische Mindestanforderungen
Die Netzwerke Saarlouis GmbH legt als technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen und Anlagen direkt angeschlossener Kunden über die technischen Anwendnungsregeln des VDE (TAR) hinausgehende technische Mindestanforderungen i.S.d. §19 EnWG fest, die im "Informativer Anhang zur TAB" zu ersehen sind.
Musterverträge Niederspannung
Auftrag zur Herstellung eines Strom-Netzanschlusses
Netzanschlussvertrag Niederspannung
Zustimmungserklärung Niederspannung
Widerrufsbelehrung
Musterverträge für Garagenparks
Auftrag für bis zu 6 teilnehmenden Garageneigentümer
Auftrag für bis zu 10 teilnehmenden Garageneigentümer
Musterverträge Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen
Netzanschlussvertrag nach NAV für Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen
Zustimmungserklärung Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen
Widerrufsbelehrung
Musterverträge Mittelspannung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzanschluss Mittelspannung
Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anlage 4 zum Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Anlage 1 zum Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Unterbrechung Anschlussnutzung
Am 8. November 2006 sind die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Gemäß § 24 Abs. 3 der NAV ist der Netzbetreiber auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers berechtigt, die Anschlussnutzung zu unterbrechen.
Für die Beauftragung einer Versorgungsunterbrechung durch den Lieferanten ist folgendes Formular zu verwenden:
Unterbrechung der Anschlussnutzung
Das Formular ist unterschrieben zu senden an:
Netzwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis