Netzanschluss

Der Netzbetreiber Netzwerke Saarlouis GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Netzwerke Saarlouis GmbH zur NAV.

 

Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen nach NAV

 

Technische Mindestanforderungen Netzanschluss

Übersichtskarte Stromnetzbetreiber im Saarland Ausgabe 2019

Niederspannung

TAB Niederspannung Ausgabe 2023
TAB Niederspannung Ausgabe 2019

Mittelspannung

TAB Mittelspannung VEWSaar 01.07.23
Informativer Anhang zur TAB
TAB Mittelspannung Ausgabe 2008

Ab dem 27. April 2019 sind die beiden Richtlinien „TAB Mittelspannung 2008“ sowie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ einschließlich der 4. Ergänzung außer Kraft und durch die VDE-AR-N 4110:2018-11 ersetzt. Ergänzend zur VDE-AR-N 4110:2018-11 sind die Konkretisierungen der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. sowie der informative Anhang zur TAB der Netzwerke Saarlouis GmbH anzuwenden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Netzabteilung Strom (Herrn Steven Rink, Telefon 06831 9596-529, srink@swsls.de oder Herrn David Roth, Telefon 06831 9596-463, droth@swsls.de). 

Technische Mindestanforderungen

Die Netzwerke Saarlouis GmbH legt als technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen und Anlagen direkt angeschlossener Kunden über die technischen Anwendnungsregeln des VDE (TAR) hinausgehende technische Mindestanforderungen i.S.d. §19 Abs. 1 EnWG fest, die im "Informativer Anhang zur TAB" zu ersehen sind.

Musterverträge Niederspannung

Auftrag zur Herstellung eines Strom-Netzanschlusses
Netzanschlussvertrag Niederspannung
Zustimmungserklärung Niederspannung
Widerrufsbelehrung

Musterverträge für Garagenparks

Auftrag für bis zu 6 teilnehmenden Garageneigentümer
Auftrag für bis zu 10 teilnehmenden Garageneigentümer


Musterverträge Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen

Netzanschlussvertrag nach NAV für Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen
Zustimmungserklärung Erzeugungs- und Batteriespeicheranlagen
Widerrufsbelehrung


Musterverträge Mittelspannung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzanschluss Mittelspannung
Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anlage 4 zum Netzanschlussvertrag Mittelspannung
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Anlage 1 zum Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung

 

Unterbrechung Anschlussnutzung

Am 8. November 2006 sind die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Gemäß § 24 Abs. 3 der NAV ist der Netzbetreiber auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers berechtigt, die Anschlussnutzung zu unterbrechen.

Für die Beauftragung einer Versorgungsunterbrechung durch den Lieferanten ist folgendes Formular zu verwenden:

Unterbrechung der Anschlussnutzung

Das Formular ist unterschrieben zu senden an:

Netzwerke Saarlouis GmbH
Holtzendorffer Straße 12
66740 Saarlouis