Die Einspeisevergütung für meine PV-Anlage läuft nach 20 Jahren aus – was Können Sie TUN?
Auch wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren endet, bedeutet dies nicht, dass Sie für Ihren überschüssigen Strom keine Vergütung erhalten können. Auch nach 20 Jahren kann Ihre Anlage am Netz bleiben und es gibt mehrere Möglichkeiten für Sie Strom zu monetarisieren:
- Strom kann direkt zu Marktpreisen verkauft werden
- Dienstleister oder Direktvermarkter vermarkten ihre eingespeisten Energiemengen
- Sie machen von der Anschlussregelung Gebrauch und speisen Ihren Strom wie gewohnt in das Netz Ihres Netzbetreibers ein
In der ersten Variante werden Sie mit erheblichem Aufwand und einigen Pflichten selbst zum Energieversorger. Im zweiten Fall kann Strom an die Dienstleister oder Direktvermarkter verkauft werden, diese verkaufen ihn beispielsweise als Ökostrom. Diese beiden Möglichkeiten sind jedoch für kleine Anlagen meist nicht wirtschaftlich.
Nach dem Ende der Einspeisevergütung wird der Eigenverbrauch vor allem für kleine Solarstromerzeugungsanlagen empfohlen. Überschüssiger Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dafür erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung in Höhe des jährlichen Marktwerts abzüglich Vermarktungspauschale . Dieser beträgt 2 bis 5 Cent pro Kilowattstunde. Diese Nachfolgeregelung gilt zunächst bis Ende 2027.