Elektromobilität

Netzanschluss von Ladeeinrichtungen (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge

Bitte lassen Sie immer im Vorfeld von einem zertifizierten Elektrofachunternehmen überprüfen, ob die für die Ladeeinrichtung (Wallbox) benötigte elektrische Leistung aus Ihrem bestehenden Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden kann. Damit in Verbindung sollte immer auch die bestehende Zähleranlage inkl. des installierten Zählers überprüft werden.

Nicht korrekt angebundene Ladeeinrichtungen sowie veraltete Zähleranlagen bieten Gefährdungspotentiale und Brandgefahren!

Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen:

  • Die Errichtung einer Ladevorrichtung (Wallbox) stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung) nur durch zertifizierte Elektrofachunternehmen ausgeführt werden,  welches laut dem VEW Saar im „Installateurverzeichnis Elektro“ aufgeführt sind.

  • Bei der Planung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge sind die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die neusten Technischen Anschlussbedingungen TAB des VEW Saar zu beachten, insbesondere die VDE-AR-N 4100 bzgl. der Dimensionierung des Zählerplatzes.

  • Gemäß TAB (Techn. Anschlussbedingungen für den Anschluss und Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz, Stand 2023, Kapitel 4) sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung bis einschließlich 12 kVA (12 kW) der Netzwerke Saarlouis GmbH zu melden (siehe VEW-Saar Formulare zur Anzeige und Inbetriebsetzung von Ladeeinrichtungen). Ladevorrichtungen mit einer Bemessungsleistung größer 12 kVA (12 KW) sind von der Netzwerke Saarlouis GmbH im Vorfeld immer genehmigungspflichtig*.

    *Für Ladeeinrichtungen > 12 kVA (kW): Bitte senden Sie uns an unsere Funktions-E-Mail-Adresse Ihre Anschrift inkl. Adresse und Objektnummer (relevanter Netzanschlusspunkt Ihres Vorhabens), Ihre Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer), die benötigte Gesamtleistung in Kilowatt (kW), die Anzahl an benötigten Ladeeinrichtungen/Ladepunkten sowie eine kurze Erläuterung Ihres Vorhabens.

  • Bei einphasigen Ladesystemen darf die maximale Belastung von 4,6 kVA (4,6 kW) nicht überschritten werden. Ladeeinrichtungen größer 4,6 kVA sind grundsätzlich dreiphasig anzuschließen. Die Netzwerke Saarlouis GmbH behält sich die messtechnische Überprüfung der maximalen Unsymmetrie am Netzverknüpfungspunkt vor.

  • Seit 01.01.2024 gelten auf Grundlage des neu in Kraft getretenen §14A EnWG (Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) alle ab dem 01.01.2024 neu errichteten privaten und ortsfesten Ladeeinrichtungen (Wallboxen) als steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE), sofern ein maximaler Leistungsbezug über 4,2 kVA (kW) liegt. Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Anlage von Seiten der Netzwerke Saarlouis GmbH mittels einer Steuerbox steuerbar sein muss und damit im Falle eines Netzengpasses (als Ultima-Ratio Maßnahme) auf eine Bezugsleistung von 4,2 kW gedimmt werden kann. Alle Inhaber einer SteuVE profitieren von reduzierten Netzentgelten im Rahmen des Modul 1 oder Modul 2 (Voraussetzung: separater Zähler für die Ladeeinrichtung für das Modul 2).

    Details zur Neuregelung §14A EnWG - auch bzgl. Steuerbox und reduzierten Netzentgelt (Modul 1 und Modul 2) - entnehmen Sie bitte hier.

  • Grundsätzlich bedeutet dies verpflichtend, dass der Zählerplatz, über den die Ladeeinrichtung (als SteuVE) angeschlossen ist, so vorzubereiten ist, dass eine Steuerbox von Seiten der Netzwerke Saarlouis GmbH für die Ladeeinrichtungen verbaut werden kann. Kommen alternative Gerätschaften wie bspw. ein Energie-Management-System (EMS) als Steuerbox in Frage, muss dieses die Anforderungen nach BSI TR-03109-5 erfüllen. Das Vorgehen in diesem Zusammenhang ist mit der Netzwerke Saarlouis GmbH im Vorfeld abzustimmen.

Zusätzliche Hinweise

  • Ladeeinrichtungen (Wallboxen) ohne separaten Steuerkontakt: Sofern eine technische Leistungsbegrenzung auf 4,2 kVA (kW) nicht möglich ist, erfolgt eine Abschaltung* des Hauptstromkreises per zusätzlichem Schütz (Zusatzhardware: Schütz, Steuersicherung).

    *Je nach Ladeeinrichtung und Elektrofahrzeug wird der Ladevorgang nicht mehr automatisch gestartet, das Risiko besteht, dass das Elektrofahrzeug nicht weiter/vollständig aufgeladen wird.

  • Regelbare Ladeeinrichtungen (Wallboxen) mit verfügbaren separaten, potenzialfreien Steuerkontakt oder einer Schnittstelle (Abstimmung mit der Netzwerke Saarlouis GmbH) zur Steuerbox zu einem EMS: Automatische Regelung des Ladevorgangs auf eine Mindestbezugsleistung von 4,2 kVA (kW)** - diese Ausführung als technische Empfehlung der Netzwerke Saarlouis GmbH.

    **Alternativ die technisch nächste mögliche Stufe <= 4,2 kVA (kW); ist eine technische Reduktion nur > 4,2 kVA (kW) möglich erfolgt eine Reduktion auf 0 kVA (kW).

Melde- und Inbetriebsetzungsformulare für Ladeeinrichtungen (Wallboxen)


VEW-Saar-Formular zur Anzeige von Ladeeinrichtungen

VEW-Saar-Formular zur Inbetriebsetzung von Ladeeinrichtungen

Bitte senden Sie alle Anfragen oder alle ausgefüllten Formulare (als Scan im PDF-Format) an die Netzwerke Saarlouis GmbH an unsere Funktions-E-Mail-Adresse:

E-Mail: antrag[at]swsls.de

oder über das VEW Saar-Portal durch ein zertifiziertes Elektrofachunternehmen.